Im Rahmen der GRESB-Immobilienbewertung werden umfangreiche Fragen zu allen Facetten des Themas Nachhaltigkeit bei Unternehmen und Fonds gestellt. In diesem Artikel werden die Punkte eines erfolgreichen GRESB-Berichts beleuchtet. Am Anfang stehen die folgenden zentralen Schritte:
- Teilen Sie unserem Team die Anmeldedaten für das GRESB-Portal mit.
- Sagen Sie uns, ob Sie neu bei GRESB sind oder sich bereits damit auskennen.
- Überprüfen Sie, ob die Daten in Ihrem Portfolio auf dem gesamten Weg bis zur Standortebene korrekt sind.
- Damit die Standort-Manager die Daten im berichtstauglichen Format für Ihr Portfolio erhalten, weisen Sie sie auf diesen Leitfaden hin, in dem die vier zentralen Datenpunkte für den Import in Measurabl erläutert werden: Verbrauchsdaten, Standortdetails, Maßnahmen/Audits und Zertifizierungen und Bewertungen.
Im Folgenden sind die 5 Schlüssel zum Erfolg bei der GRESB-Berichterstattung aufgeführt! Ausführliche Informationen zu GRESB finden Sie in unseren GRESB-FAQs.
1. Berichterstattungsgrenze genau festlegen:
Gemäß dem GRESB-Referenzhandbuch müssen Sie Berichte zu allen Objekten im Ihrem Eigentum (nicht geleast) abgeben, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Berichtsjahr in Betrieb waren, auch wenn die Objekte in diesem Jahr ge- oder verkauft wurden. Dazu gehören jetzt sämtliche Objekte, bei denen Ihr prozentualer Eigentumsanteil über 0 % liegt.
In Zweifelsfällen sollte ein Bericht zum Objekt abgegeben werden.
Vielleicht haben Sie die „Berichterstattungsgrenze“ bislang anders definiert. Es gibt eine Neigung dazu, Objekte aus der Berichterstattung zu nehmen, weil Daten fehlen, weil Mieter einen Triple-Net-Mietvertrag haben oder weil ein Objekt in diesem Jahr ge- oder verkauft wurde. An Begründungen mangelt es nicht. Im GRESB-Referenzhandbuch steht jedoch, dass alle Objekte, die zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Berichtsjahrs in Betrieb waren, in die Berichterstattung mit aufgenommen werden müssen. Sämtliche Abweichungen von dieser Regel müssen im Abschnitt „Berichterstattungsgrenze“ der Umfrage angesprochen werden.
2. Standorttypen richtig festlegen:
Wenn Ihr Standort nur einen Standorttyp umfasst, sollte die Zuordnung nicht besonders schwer fallen. An einem Standort mit mehreren Standorttypen haben Sie jedoch 2 Optionen: 1. Sie geben einen Bericht über den Standort mit einem Standorttyp ab. 2. Sie geben den Bericht über den Standort mit separaten Standorttypen ab.
Wenn der Haupt-Standorttyp 75 % oder mehr der gesamten Grundfläche umfasst, ist Option 1 die beste Wahl. Wenn der zweite Standorttyp jedoch mehr als 25 % der Fläche belegt, ist Option 2 die einzige Wahl.Ein Standort mit mehr als einem „Haupt“-Standorttyp wird als Standort mit „Mischnutzung“ bezeichnet, der nach den einzelnen Grundflächen aufgeschlüsselt werden sollte.
Keine Panik: Unser System erkennt die Standorttypen der einzelnen Standorte korrekt, daher ist auch die korrekte Übertragung in GRESB gewährleistet. Sie können jedoch bei Bedarf den auf der Seite „Eingeschlossene Standorte“ der GRESB-Umfrage angegebenen Standorttyp ändern.
Neben den Standorttypen müssen Sie auch für die Objekte angeben, ob sie vom Vermieter bzw. vom Mieter kontrolliert sind. Vom Vermieter kontrollierte Objekte sind Standorte, an denen der Vermieter die Betriebskontrolle hat, also Richtlinien zur Gebäudenutzung festlegen und umsetzen kann. Wenn Mieter und Vermieter diese Arten von Richtlinien festlegen können, sollte der Standort weiterhin als vom Vermieter kontrolliertes Objekt angegeben werden. Nur in den Fällen, in denen die Mieter die primären Verantwortlichen für Richtlinien sind (d. h. bei Triple-Net-Mietverträgen), gelten die Standorte als vom Mieter kontrollierte Objekte.
- Wie kennzeichne ich meinen Standort in Measurabl als vom Vermieter bzw. vom Mieter kontrolliert?
- Measurabl weist Ihren Standorten automatisch der Wert zu, der ihnen auf der Seite „Eingeschlossene Standorte“ des GRESB-Moduls abhängig von der Frage, ob es gemeinsam genutzte Flächen gibt, zugewiesen wurde.
- Wenn Sie die jeweils andere Einstellung vornehmen möchten, können Sie auf die Auslassungszeichen klicken und dann die Option „Als vom Vermieter/Mieter kontrolliert melden“ wählen.
- Sie können die Kontrolle auch auf Zählerebene ändern, indem Sie zwischen den Einstellungen „Vom Vermieter bezahlt“ und „Vom Mieter bezahlt“ wechseln. Diese Funktion ist wichtig für vom Vermieter kontrollierte Objekte mit Mietflächen.
3. Zählerdaten zuweisen:
Legen Sie fest, welche Verbrauchsdaten Sie wie für Ihr Gebäude erfassen (d. h. gesamtes Gebäude, Mieter, Gemeinschaftflächen). Anhand der Mietstruktur können Sie die verschiedenen Methoden zur Definition von Zählerdaten bestimmen. Weisen Sie die Zähler und Ablesedaten korrekt den jeweils zuständigen Parteien zu.
Wenn beispielsweise der Vermieter (d. h. Sie) die Verbrauchskosten eines bestimmten Zählers zahlt, können Sie die Daten dieses Zählers einfach melden. Wenn jedoch der Mieter für die Verbrauchskosten aufkommt und der Vermieter keinen Zugriff auf die Zählerdaten hat, haben Sie eventuell keine vollständige Datenabdeckung für das Gebäude. Wenn Sie wissen, welche Zähler zu welchen Flächen an Ihrem Standort gehören, können Sie die Datenabdeckung korrekt melden.
Einige gängige Szenarien:
- Vollständige Betriebskontrolle: Sie können die Verbrauchsdaten an diesem Standort sehen und kontrollieren. Sie haben Daten für den gesamten Standort. (z. B. Bürostandorte)
- Teilweise Betriebskontrolle: Sie können die Verbrauchsdaten nur für die Gemeinschaftsflächen und für leerstehende Flächen sehen und kontrollieren. Ihr Zähler zeigt Daten für Gemeinschaftsflächen an. (z. B. bei Mehrfamilienhäusern oder Einzelhandelsstandorten)
- Triple-Net-Mietvertrag: Sie haben keinen Zugriff auf die Verbrauchsdaten Ihres Mieters. (z. B. Industriestandorte)
4. Datenabdeckung überprüfen:
Die Datenabdeckung ist der Teil des Portfolios, für den Daten verfügbar sind, verglichen mit der gesamten Grundfläche, für die Daten hätten erfasst werden können. Diese Zahl wird als Anteil der tatsächlich erfassten Daten relativ zur insgesamt erfassbaren Datenmenge (der maximalen Abdeckung) in Form eines Prozentwerts gemeldet. In die maximale Abdeckung fließt die gesamte Grundfläche aus Ihrem Portfolio ein, auch wenn Sie nicht die Betriebskontrolle über die gesamte Fläche haben.
Sie müssen Ihre Zählerdatenzuweisungen kennen, um die Datenabdeckung bestimmen zu können.
Machen Sie sich Sorgen um negative Auswirkungen auf Ihre Werte? Das müssen Sie nicht! Sie werden mit Vermietern verglichen, die ähnliche Objekte verwalten. Wenn Sie Probleme bei der Erfassung von Mieterdaten haben, dann haben die anderen Vermieter diese Probleme ebenfalls.
Sind Sie sich unsicher, was bei der Datenabdeckung berücksichtigt werden soll? In Measurabl können Sie schnell erkennen, welche Standorte über eine vollständige Datenabdeckung verfügen, bei welchen Daten fehlen und wo Ihre Aufmerksamkeit gefordert ist.
5. Nicht nur Verbrauchsdaten erfassen
Ihre Standorte haben so viel mehr als nur Verbrauchsdaten zu bieten. Sie sind zwar ein hervorragender Indikator für den ökologischen Fußabdruck, aber die Gebäudeleistung wird Jahr für Jahr an Effizienzprojekten, Audits, Zertifizierungen und energetischen Bewertungen festgemacht. Nutzen Sie den GRESB-Bericht, um Ihre Erfolge zu unterstreichen.
All diese Punkte sowie viele weitere Fragen in GRESB lassen eine zugehörige Portfolio-Abdeckung sinnvoll erscheinen. Wie bei der „Datenabdeckung“ entspricht diese der zertifizierten bzw. bewerteten Grundfläche im Vergleich zur gesamten Portfolio-Grundfläche. Selbst wenn nur ein kleiner Teil Ihres Gebäudes zertifiziert ist, wie etwa das Einzelhandelsgeschäft im Erdgeschoss Ihres Bürogebäudes, ist dies ein Wert, der zählt! Achten Sie jedoch darauf, die Grundfläche des Einzelhandelsgeschäfts bei der Portfolio-Abdeckung zu berücksichtigen.
Eine Berichterstattung ist zu Projekten und Audits aus den letzten 3 Jahren in Ihrer Übermittlung möglich.
Die Protokollierung dieser Verbesserungen erleichtert nicht nur die Berichterstattung ganz erheblich, sie sorgt auch dafür, dass Sie die maximale Punktzahl erreichen. Denken Sie daran: Wenn Sie die wirklich wichtigen Messungen vornehmen, können Sie leichter auf Erfolgen aufbauen.
Wenn Sie bei allen Kästchen ein Häkchen machen können – Gratulation! Sie sind jetzt ein echter Experte in Sachen GRESB-Berichterstattung.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, können Sie sich gern an uns wenden!